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Auswahl von Beispielen
Teure Renovationen von Liegenschaften sind wenn möglich auf mehrere Steuerperioden zu verteilen. Achtung bei Akonto-Rechnungen!
- Bei Handwerker-Rechnungen für Liegenschaftsunterhalt ist auf Details beim Leistungsbeschrieb zu achten. Diese geben oft den Ausschlag, ob eine Aufwändung abzugsfähig ist oder nicht.
- Wegen des Selbstbehaltes beim Abzug von Krankheitskosten kann es Sinn machen, planbare Kosten (z.B. Zahnarzt, Augenoptiker) auf ein Steuerjahr zu bündeln.
- Koordinieren Sie die Steuerbelastung der Familie, z.B. mit zinslosen Darlehen, Vorzugsmietzinsen für Wohnungen/Häuser, Einräumung von Wohnrecht/Nutzniessungsrecht an Liegenschaften.
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