Auswahl von Beispielen

Teure Renovationen von Liegenschaften sind wenn möglich auf mehrere Steuerperioden zu verteilen. Achtung bei Akonto-Rechnungen!

- Bei Handwerker-Rechnungen für Liegenschaftsunterhalt ist auf Details beim Leistungsbeschrieb zu achten. Diese geben oft den Ausschlag, ob eine Aufwändung abzugsfähig ist oder nicht.

- Wegen des Selbstbehaltes beim Abzug von Krankheitskosten kann es Sinn machen, planbare Kosten (z.B. Zahnarzt, Augenoptiker) auf ein Steuerjahr zu bündeln.

- Koordinieren Sie die Steuerbelastung der Familie, z.B. mit zinslosen Darlehen, Vorzugsmietzinsen für Wohnungen/Häuser, Einräumung von Wohnrecht/Nutzniessungsrecht an Liegenschaften.