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Werner Ott, eidg. dipl. Steuerexperte vormals Steuerrevisor einer Kantonalen Steuerverwaltung und Mitglied einer Kantonalen Steuer-Rekurskommission Diese reiche Erfahrung bietet beste Voraussetzungen für erfolgreiche Einsprachen und/oderRekurse gegen ungerechtfertigte Steuerveranlagungen.
Wir bieten eine einzigartige Erfolgs-Garantie. Empfehlen wir Ihnen aufgrund des von Ihnen vorgelegten vollständigen Sachverhaltes Einsprache oder Rekurs zu erheben, stellen wir unsere Leistungen nicht in Rechnung, wenn die Einsprache oder der Rekurs vollständig abgewiesen wird.
Bei erfolgreichen Verfahren reduzieren wir nötigenfalls unsere üblichen Stundensätze so, dass Ihnen mindestens 60 % der für Sie eingesparten Abgaben verbleiben.
Beispiele von Erfolgen in Abgabestreitigkeiten [10 KB]
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